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Antrag / Anfrage / Rede

Weiterbetrieb von Photovoltaik-Anlagen nach dem EEG-Förderende

Ab Januar 2021 werden die ersten Photovoltaikanlagen aus der 20-jährigen EEG-Förderung herausfallen. In den Folgejahren folgen immer mehr Anlagen. Bis zum Jahr 2025 sind bundesweit über 1 GWp Solarleistung davon betroffen.

Nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen in Deutschland haben Anlagenbetreiber nach EEG-Förderende keinen Anspruch auf Abnahme und Vergütung des erzeugten Stroms. Die einzigen Möglichkeiten bestehen darin, den erzeugten Strom vollständig selbst zu verbrauchen oder direkt zu vermarkten. Die Regelungen für die Direktvermarktung sind jedoch insbesondere für kleinere Anlagen unattraktiv und bürokratisch.

Die Lösung wäre einfach: Strom aus diesen Alt-Photovoltaikanlagen soll ohne zusätzliche Abgaben selbst verbraucht und der überschüssige Strom mindestens zu Marktpreisen ins Netz eingespeist werden können. Eine Vergütung von 5 Cent pro kWh wäre eine faire Anschlussvergütung. So könnte die Gefahr abgewendet werden, dass voll funktionsfähige Photovoltaikanlagen wegen der gegenwärtig nachteiligen und rechtsunsicheren Situation frühzeitig abgebaut werden.

Da das zuständige Bundeswirtschaftsministerium trotz einer von zahlreichen Verbänden und Energieunternehmen eingereichten Petition bislang nicht erkennen lässt, wie es mit diesem unmittelbar bevorstehenden Problem umzugehen gedenkt, sollten die Gesellschafter möglichst vieler lokaler Stadtwerke ein Zeichen setzen und auf die Notwendigkeit staatlichen Handelns verstärkt hinweisen.

Die Eigentümer der PV-Anlagen brauchen Rechtssicherheit. Die Altanlagen sind ein wichtiger Baustein der Energiewende und des Klimaschutzes.

Hintergrundinformationen: http://www.sfv.de/artikel/gutachten_leistungen_und_kosten_beim_weiterbetrieb_von_pv-altanlagen.htm

Daher stellen wir den folgenden Antrag und bitten darum, dass dieser wegen der Dringlichkeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den zuständigen Gremien behandelt wird.

  1. Die Stadt Nürnberg befürwortet den Weiterbetrieb funktionsfähiger Photovoltaik-Altanlagen nach dem jeweiligen Auslaufen der EEG-Vergütung. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Die Stadt appelliert daher an die Bundesregierung, ein Einspeiserecht in das Stromnetz, unbürokratische und kostengünstige Regelungen und eine faire Anschlussvergütung zumindest in Höhe des Börsenpreises für diese Alt-Photovoltaikanlagen gesetzlich einzuführen. Auf eigenverbrauchten Solarstrom sollen außerdem keine Abgaben und Umlagen erhoben werden.
  2. Betreiber von Alt-Photovoltaikanlagen können im Nürnberger Stadtgebiet auch Strom, der nicht mehr nach dem EEG vergütet wird, weiter in das Stromnetz der N-ERGIE einspeisen. Die N ERGIE wird beauftragt, diesen Strom abzunehmen und mit 5 Cent pro kWh zu vergüten.

Inga Hager, Stadträtin der ÖDP
Jan Gehrke, Stadtrat der ÖDP