Antrag / Anfrage / Rede
Verkaufsoffene Sonntage in Nürnberg
Für das Jahr 2017 sind in Nürnberg erneut vier (2+2) verkaufsoffene Sonntage ge-plant. Der im Grundgesetz verankerte besondere Schutz des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe wird damit durch eine Ausnahmeregelung umgangen. Die entspre-chende Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialord-nung, Familie und Frauen von 2004 sieht diese Ausnahmen nach §14 LadSchlG nur dann vor, wenn Veranstaltungen durchgeführt werden, „die geeignet sind, einen im Verhältnis zur Einwohnerzahl beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen. Anlass für eine Rechtsverordnung besteht daher keinesfalls, wenn das Offenhalten der Verkaufsstellen im Vordergrund steht. Der Verordnungsgeber hat in jedem Einzel-fall einen strengen Maßstab anzulegen.“ Jüngste Entscheidungen bundesdeutscher und bayerischer Gerichte bestätigen, dass die Nürnberger Verordnung nicht rechts-konform ist. (Urteil BVerwG v. 11.11.2015 und BayVGH v. 18.05.2016).
Die vom BayVGH geforderte Prognose, wie viele Menschen an den Anlassveran-staltungen ausschließlich zum Einkaufen in die Stadt kommen, wurde bislang bvon der Stadt Nürnberg nicht angestellt.
Gemeinsam mit Kirchen, Sozialverbänden und dem DGB lehnt die ÖDP eine mit der Öffnung der Einzelhandelsgeschäfte an Sonntagen weitere Verschlechterung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der dort Beschäftigten ab. Es ist anzunehmen, dass in Nürnberg an den verkaufsoffenen Sonntagen der Großteil wegen der Ladenöffnung angezogen wird, was eindeutig nicht im Sinne des Gesetzgebers wäre.
Deshalb stelle ich für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) zur Behandlung im Stadtrat folgenden
ANTRAG:
1. Für das Jahr 2017 werden in Nürnberg keine verkaufsoffene Sonntage vor-gesehen.
2. Die Verwaltung erstellt die vom BayVGH geforderte Prognose für die An-zahl der Menschen, die an den Anlassveranstaltungen ausschließlich zum Einkaufen in die Stadt kommen.
Thomas Schrollinger
ÖDP-Stadtrat