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Antrag / Anfrage / Rede

Ökokriterien bei der Fahrzeugbeschaffung

Seit Dezember 2010 ist die öffentliche Hand nach einer EG-Richtlinie verpflichtet, beim Erwerb von Automobilen den Energieverbrauch und Schadstoffausstoß zu berücksichtigen (Vgl. EG-Richtlinie 2009/33). Um bei der Beschaffung keine Nachteile erwarten zu müssen, sind die Vergabestellen deshalb gut beraten, diese Vorgaben zu berücksichtigen. Das entsprechende innerdeutsche Gesetz wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2011 verabschiedet werden. Beim Erwerb von Autos, Nutzfahrzeugen und Bussen sollten deshalb entsprechende Umweltkriterien beachtet werden. Der geforderte Mindestkanon von "Öko-Effekten" bezieht sich auf Energieverbrauch, Kohlendioxid- und Schadstoffemissionen, jeweils bezogen auf die Lebensdauer des angebotenen Fahrzeugtyps. Der Normtext stellt es dem Auftraggeber frei, diesen Katalog um weitere Umweltauswirkungen wie etwa Lärmemissionen zu erweitern. Zur Behandlung im zuständigen Ausschuss stellen wir deshalb folgende ANFRAGE: 1. Inwiefern werden bereits jetzt die in der EG-Richtlinie 2009/33 geforderten Vorgaben bei der Beschaffung von städtischen Fahrzeugen berücksichtigt? 2. Welche zusätzlichen ökologischen Kriterien spielen beim städtischen Fahrzeugerwerb eine Rolle? 3. Wie hoch ist der Anteil der noch betriebenen ökologisch "ineffizienten" Altfahrzeuge? 4. Inwiefern halten auch die Dienstwägen der Stadt Nürnberg den geforderten ökologischen Richtlinien stand? Thomas Schrollinger Stadtrat der ÖDP