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Antrag / Anfrage / Rede

Klimanotstand (auch) in Nürnberg

Nicht zuletzt durch die Fridays-for-Future-Bewegung wird immer deutlicher, dass es notwendig ist „alle Kräfte aus Politik und Bevölkerung zu bündeln, um gemeinsam sofortige und entschlossene Anstrengungen zum Klimaschutz zu leisten.“

 

Die Erkenntnis, dass sich die fatalen Folgen der Erderhitzung ohne deutliche Kurskorrekturen nicht mehr verhindern lassen, ist längst nicht mehr neu. Umso dringender braucht es nun neben dem Engagement von Unternehmen und Privathaushalten auf allen Ebenen (Stadt, Metropolregion, Land, Bund, Europa und weltweit) konsequenteres Handeln.

 

Der Gemeinderat der Stadt Konstanz hat am 2. Mai die Ausrufung des Klimanotstands beschlossen und dabei auch andere Kommunen aufgerufen, diesem Vorbild zu folgen.

 

Es besteht Anlass zur Sorge, dass auch die Stadt Nürnberg die im eigenen Klimafahrplan 2010-2050 gesetzten Ziele nicht erreichen wird. Dennoch liegt es auch in unserer Verantwortung, die Brisanz der drohenden Klimaveränderungen noch mehr als bisher ernst zu nehmen und als vordringliche Aufgabe im konkreten kommunalen Handeln der Stadt Nürnberg zu verankern.

 

Deshalb stelle ich für die ÖDP zur Behandlung im Stadtrat folgenden

 

ANTRAG:

 

Der Stadtrat beschließt die Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands in der im Anhang befindlichen Form mit dem Auftrag, die zusätzlichen Maßnahmen auszuarbeiten.

 

Um zu gewährleisten, dass die Verabschiedung der Resolution kein reiner Symbolakt bleibt, sollen folgende Maßnahmen zur Beschleunigung der Klimaschutzziele geprüft und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden:

 

1. Klimaneutrale Energieversorgung von Neubauten

Soweit die Stadt über städtebauliche Verträge, Grundstückskaufverträge und Erbbaurechtsverträge über eine entsprechende Handhabe verfügt, wird für Neubauten eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energien als Ziel fixiert. Zudem soll dargelegt werden, welche Optimierungsmöglichkeiten bei den sogenannten „grauen Emissionen“ (Emissionen durch die Erstellung der Gebäude) bestehen. Geprüft wird, ob sich durch die klimaneutrale Energieversorgung ein Zielkonflikt zum geförderten Wohnungsbau ergibt.

2. Mobilitätsmanagement für Nürnberg

Die Stadt entwickelt auf der Grundlage des Masterplans „Nachhaltige Mobilität“ ein Mobilitätsmanagement, mit dem klaren Ziel der Verminderung des motorisierten Individualverkehrs.

3. Klimafahrplan 2010-2050

Der Klimafahrplan 2010-2050 wird geprüft und bis Ende 2019 zusammen mit dem Klimaschutzbeauftragten um grundsätzliche Klimaschutzanforderungen an ein städtisches Klimaschutzkonzept ergänzt.

 

Thomas Schrollinger

Stadtrat der ÖDP

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ANLAGE zum Stadtratsantrag vom 06.05.2019:

Resolution zum Klimanotstand

Der Nürnberger Stadtrat

a) erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.

b) erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

c) berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen, und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Hierzu wird für sämtliche politische Beschlussvorlagen ab Juli 2019 das Kästchen „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ verpflichtender Bestandteil. Wird die Frage mit „Ja, positiv“ oder „Ja, negativ“ beantwortet, muss die jeweilige Auswirkung in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzbeauftragten in der Begründung dargestellt werden.

d) stellt fest, dass der 2014 verabschiedete Klimafahrplan 2010-2050 mit dem Ziel, bis 2050 die CO2-Emissionen um 80% gegenüber 1990 zu verringern, ohne gravierende Kurskorrekturen nicht eingehalten wird.


e) fordert den Oberbürgermeister auf, dem Stadtrat und der Öffentlichkeit halbjährlich (im Rhythmus der Vorhabenliste) über Fortschritte und Schwierigkeiten bei derReduktion der Emissionen Bericht zu erstatten.

f) fordert auch andere Kommunen, die Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland auf, den Klimanotstand auszurufen. Insbesondere macht er Land und Bund darauf aufmerksam, dass ein vollständiges Einhalten der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene unter den derzeitigen Rahmenbedingungen noch nicht möglich ist. Erst ein vollständiger Abbau weiterhin bestehender Subventionen für fossile Energieträger, eine sozial gerecht ausgestaltete CO2-Bepreisung, eine grundlegend veränderte Verkehrspolitik und eine klimaschutzkonforme Förderung des sozialen Wohnungsbaus würden hier das dringend benötigte Fundament legen.

g) fordert auch die städtischen Beteiligungen dazu auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen und dem Stadtrat dazu vor Jahresende Bericht zu erstatten.