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Antrag / Anfrage / Rede

Flüchtlingsprotest Nürnberg - Handlungsspielraum der Stadt ausnutzen

Gemeinsamer Antrag ÖDP - Bündnis 90/Die Grünen - Linke Liste

Immer wieder ist zu hören, dass die Stadt Nürnberg einen sehr restriktiven Umgang mit Menschen, die hier Schutz und Sicherheit suchen, pflegt. Es steht außer Frage, dass die Asylgesetze nicht von der Stadt, sondern von Bund und Land gemacht werden, die Kommunen sind lediglich für die Umsetzung verantwortlich. Immer wieder beteuert die Ausländerbehörde der Stadt, dass sie gemäß den gesetzli-chen Rahmenbedingungen handeln muss. Das erwarten wir auch nicht anders! Dennoch besitzt jede Kommune einen gewissen Handlungsspielraum beim Umgang mit Flüchtlingen, der entweder restriktiv oder liberal angegangen werden kann. Ein besonders gutes Beispiel für diesen Spielraum ist die Stadt Erlangen. Von einer sehr restriktiven Auslegung hat sich die Stadt hin zu einem durchaus liberalen Umgang des Handlungsspielraums entwickelt.
Konkrete Beispiele, bei denen die Stadt entscheiden kann, sind einerseits der Umgang mit Duldungen und andererseits die Arbeitserlaubnis.
Nach § 60a AufenthG bezeichnet eine Duldung die vorrübergehende Aussetzung der Abschiebung. Duldungen werden von der Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg ausgestellt und gesetzlich ist ein maximaler Zeitraum von sechs Monaten vorgesehen. In der Praxis bestehen die Duldungen weitaus länger. Sie werden immer wieder verlängert, weil aus humanitären Gründen nicht abgeschoben wer-den kann. Hinzu kommt das bayernspezifische Gesetz, dass geduldete Flüchtlinge nur in absoluten Ausnahmefällen aus einer Gemeinschaftsunterkunft ausziehen dürfen. Im Zuge der Proteste am Hallplatz war von vielen Seiten zu hören, dass in der Praxis Duldungen mit einer deutlich kürzeren Dauer als einem ½ Jahr ausgestellt werden. Das bedeutet für viele Flüchtlinge immer wieder in kurzen Abständen Vorsprache beim Einwohnermeldeamt. Eine langfristige Duldungsdauer bzw. eine Verände-rung des Aufenthaltstitels ist nicht nur aus bürokratischen Aspekten sinnvoll, sondern spielt auch hin-sichtlich der Arbeitsmöglichkeiten eine wichtige Rolle.
Eine geduldete Person, die eine Voraufenthaltszeit von einem Jahr (!) vorweisen kann – mit einer aktuellen Gesetzesänderung wird diese Zeit auf drei Monate verkürzt – darf theoretisch arbeiten. Viele Menschen, die hier Schutz suchen, wollen arbeiten, denn das Nachgehen einer Arbeit stellt für Sie einen wichtigen Teil des Alltags dar. In der Praxis gestaltet sich die Arbeitsaufnahme von geduldeten Flüchtlingen jedoch äußert umständlich. Zunächst müssen sie sich einen potentiellen Arbeitgeber suchen, der ihnen bestätigt, dass sie arbeiten können. Danach müssen die Flüchtlinge mit der Arbeitsbescheinigung zum Ausländeramt, das diese an die Bundesagentur für Arbeit (BA) weiterleitet. Dort wird eine Nachrangigkeitsprüfung – die bei unklarem Aufenthaltsstatus vier Jahre lang angewendet werden darf – durchgeführt (es wird erörtert, ob generell jemand anderes für die mögliche Arbeit zur Verfügung steht) und nach spätestens zwei Wochen ohne negativen Einspruch der BA wird die Ent-scheidung an die Ausländerbehörde übertragen. Wenn die BA also einer Arbeitstätigkeit nicht wider-spricht, entscheidet die Ausländerbehörde. Diese hat dann zu entscheiden, ob sie die Arbeitserlaubnis erteilt, oder ein Arbeitsverbot ausspricht. In vielen Fällen wird ein Arbeitsverbot ausgesprochen, wenn die Behörde einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht des Flüchtlings zu erkennen glaubt. Eine Studie des deutschen Städtetags hat deutlich gemacht, dass es weder an der Herkunft, am Alter oder der Mitwirkung liegt, wie hoch die Quote der Arbeitsverbote ist, sondern lediglich anhand des Ortes zu erkennen ist. Es liegt also an den Ausländerbehörden, die den eigenen Handlungsspielraum unter-schiedlich nutzen, um diese weichen und unschlüssigen Kriterien zu beurteilen.
Im Fall von Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen (UMF) hat sich die Stadt Nürnberg deutlich positioniert. „Viele UMF erbringen erhebliche Bildungs- und Integrationsanstrengungen, sind hochmotiviert und bereit, ihre Potenziale in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt einzubringen“, heißt es in einem
Bericht für die Integrationskommission. Viele Vereinbarungen mit Berufsfachschulen, wie beispielsweise in München und auch in Nürnberg, bieten den meist jüngeren Menschen eine Perspektive. Indem ihnen angeboten wird, dass sie im Falle der Passbeschaffung eine Ausbildungserlaubnis erhalten, wird ihnen eine tatsächliche Perspektive geboten. Da es sich vor allem bei UMFs um Menschen handelt, die die Sprache gelernt, die Schule besucht und sich häufig gut integriert haben, sind Ausbildungsmaßnahmen und unterschiedliche Vereinbarungen sehr begrüßenswert. Der Großteil der Jugendlichen ist hochmotiviert und engagiert, sie lernen mit Freude und Erfolg und wollen gerne ihre
Kenntnisse, z.B. im Rahmen einer Ausbildung erweitern. Dies gilt es – auch aus eigenem Interesse – zu unterstützen!
Nach Sicht der Antragssteller würde es der Stadt Nürnberg gut tun, den vorhandenen Handlungsspielraum aktiv auszunutzen, anstatt unentwegt auf gesetzliche Bedingungen zu verweisen. Die Stadt Nürnberg steht in der Verantwortung, die Situation in ihrem Wirkungskreis so gut wie möglich zu gestalten.
Für die nächste Stadtratssitzung stellen wir folgenden

Antrag:


Die Verwaltung beantwortet folgende Fragen:


1. Wie wird im Ausländeramt der Stadt Nürnberg die nach § 60a AufenthG bezeichnete Aufenthaltsform der „Duldung“ gehandhabt:
a. Trifft es zu, dass sehr kurze Duldungen ausgesprochen werden? – Wenn ja, warum?
b. Welchen Zeitrahmen haben die ausgesprochenen Duldungen durchschnittlich?
c. Welche Möglichkeiten besitzt die Stadt, Duldungen mit einem längeren Zeitraum auszustellen? Wie werden diese genutzt?

2. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt das Ausländeramt die Möglichkeit der Flüchtlinge, einer Arbeit nachzugehen?

3. Ausstellung von Arbeitserlaubnissen
a. Wie viele Arbeitserlaubnisse werden nach der geduldeten Aufenthaltsdauer von einem Jahr ausgesprochen?
b. Wie hoch ist die Quote der Arbeitsverbote im Allgemeinen?

4. Verletzung der Mitwirkungspflicht:
a. Wie hoch ist die Quote der Verletzung der Mitwirkungspflicht?
b. Wie viele Arbeitsverbote werden deswegen ausgesprochen?
c. Wie viele Personen dürfen deswegen nicht aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen?
d. Wie vielen Personen wird deswegen das Taschengeld gekürzt?

5. Wie können die angesprochenen Vereinbarungen zwischen Ausbildungsstätten und dem Ausländeramt weiter gefördert werden?
a. Wie hoch ist die Quote der UMFs in Ausbildungen? Kann eine Zusicherung gegeben werden, die Ausbildung zu beenden?
b. Wie viele finden danach einen Arbeitsplatz?

Elke Leo (Bündnis 90/Die Grünen)
Jan Gehrke (ÖDP)
Marion Padua (Linke Liste)