Antrag / Anfrage / Rede
Errichtung einer Klärschlamm-Pyrolyseanlage
Aktuell wird Klärschlamm als Abfallstoff betrachtet, der entsorgt werden muss. Dazu wird er per LKW zur Verbrennung wegtransportiert. Gegebenenfalls kann am Ort der Verbrennung die Abwärme genutzt werden, aber für die Stadt Nürnberg entstehen dennoch erhebliche Transport- und Entsorgungskosten, und die CO₂-Emissionen belasten die städtische Klimabilanz.
Die Pyrolysetechnik bietet hier enorme Vorteile:
- Der getrocknete Klärschlamm wird nicht verbrannt, sondern unter geringerer Sauerstoffzufuhr zu Biokohle pyrolysiert. Einmal angestoßen, liefert dieser Prozess seine eigene Energie, und es kann darüber hinaus entstehende Wärme und Strom zur vorbereitenden Trocknung des Klärschlamms verwendet werden.
- Das gesamte Endprodukt ist wertvolle Biokohle. Der Kohlenstoff bleibt darin über einen Zeitraum von mindestens 1000 Jahren stabil gebunden. Dadurch können sogar CO₂-Zertifikate generiert werden, die der Klimabilanz der Stadt zugutekommen.
- Pflanzen können den Phosphor aus der Kohle besser aufnehmen als aus der Asche, die bei der Verbrennung des Klärschlammes anfällt.
- Biokohle verbessert darüber hinaus die Wasserspeicherfähigkeit des Bodens. Sie kann beim Pflanzen von Straßenbäumen hinzugegeben oder an die Landwirtschaft verkauft werden.
Im Juli 2021 wurde die von der Verwaltung beauftragte Standortstudie zur Errichtung einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage in Nürnberg mit Erläuterungsbericht dem Werkausschuss SUN vorgestellt. Als einzig möglicher Standort einer solchen Anlage, war ein Grundstück am Hafen infrage gekommen. Man sah negative Auswirkungen auf das Stadtbild und befürchtete Proteste der Anwohner:innen des angrenzenden Wohngebietes wegen nicht völlig auszuschließender Geruchs- und Lärmbelästigungen. Nach einstimmiger Ablehnung durch die Mitglieder des Werkausschusses SUN wurde die Möglichkeit der Klärschlammverbrennung in Nürnberg nicht weiter verfolgt.
Inzwischen hat sich die Stadt Nürnberg mit dem KlimaEntscheid ehrgeizige Ziele gesetzt:
„Mit Beschlussvorlage Ref.III/009/2022 wurden in der Stadtratssitzung am 18.05.2022 die Nürnberger Klimaschutzziele dahingehend verschärft, dass die Gesamtstadt Nürnberg ein verbleibendes CO₂-Emissionsbudget von 23 Millionen Tonnen einhält und die Klimaneutralität bis spätestens zum Jahr 2040 erreicht werden soll.“
Neue Technologien sollten daher zu erneuter Untersuchung führen und die unterschiedlichen Belange neu bewertet werden.
Die ÖDP-Stadtratsgruppe stellt daher folgenden Antrag:
- Die Verwaltung prüft (gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Standortstudie zur Errichtung einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage vom Mai 2021), ob die Errichtung einer Klärschlamm-Pyrolyseanlage räumlich, wirtschaftlich und bürgerverträglich auf Nürnberger Stadtgebiet möglich ist.
- Die Verwaltung berichtet, inwieweit sich die Klimabilanz der Stadt verbessert, wenn der hier anfallende Klärschlamm zu Biokohle pyrolysiert wird, statt außerhalb der Stadt verbrannt zu werden.
Referenzen:
https://german-biochar.org/pyrolyse-als-loesungsoption-fuer-klaerschlamm-verwertung/