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Antrag / Anfrage / Rede

Bearbeitungszeit für Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder

Anders als in anderen bayerischen Großstädten enthält die Geschäftsordnung des Nürnberger Stadtrates bislang keinerlei Frist zur erstmaligen Behandlung eines Antrags, der von einem ehrenamtlichen Stadtratsmitglied gestellt wurde. Das führte in der vergangenen Legislaturperiode zu etlichen Situationen, in denen Anträge „auf die lange Bank geschoben“ oder schlichtweg vergessen wurden. Die Antragsteller sowie die Öffentlichkeit haben jedoch unseres Erachtens ein Recht, zeitnah eine erste Antwort zu erhalten.
Daher stellen wir folgenden Antrag:

Die Stadtratsgeschäftsordnung wird an geeigneter Stelle wie folgt ergänzt:
„Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder sind innerhalb einer Frist von maximal sechs Monaten mittels einer Vorlage von den zuständigen Referenten bzw. dem zuständigen Referenten im vorberatenden oder beschließenden Ausschuss zur Beratung zu stellen. Falls Anträge in einer Stadtratsvorlage nicht abschließend behandelt, sondern nur aufgegriffen werden, müssen die Anträge innerhalb von weiteren sechs Monaten abschließend behandelt werden, soweit der Stadtrat nichts anderes beschließt.

Sollte die Bearbeitungsfrist von sechs Monaten nicht eingehalten werden können, ist unter Angabe der für die Nichteinhaltung der Frist maßgeblichen Gründe und unter Angabe des voraussichtlichen Termins einer Vorlage im Stadtrat bei dem ehrenamtlichen Stadtratsmitglied um Fristverlängerung nachzusuchen. Kann dabei ein Zeitpunkt für die Vorlage im Stadtrat noch nicht benannt werden, ist es in zweimonatlichen Abständen über den Bearbeitungsstand zu unterrichten.

Die Beratungstermine im Stadtrat und in den vom Stadtrat eingesetzten Ausschüssen und Kommissionen, die den Antrag betreffen, sind dem ehrenamtlichen Stadtratsmitglied mitzuteilen.

Protokollvermerk:
Der Antrag wurde bei der konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 11.05.2020 behandelt und abgelehnt. Die neu beschlossene Geschäftsordnung enthält aber eine Frist von 9 Monaten.