Antrag / Anfrage / Rede
5G-Mobilfunkstandard
Die öffentliche Hand muss beim 5G-Mobilfunk dringend ihre Regulierungsfunktion zum Schutz der Bevölkerung wahrnehmen. Bis heute liegt keine Technikfolgenabschätzung für die 5G-Mobilfunkstrahlung vor. Zur Beurteilung der gesundheitlichen Gefahr brauchen wir eine industrieunabhängig erstellte Aufarbeitung der Studienlage zu den Gesundheitsfolgen durch Mobilfunkstrahlung.
Die Ungewissheit darüber, ob 5G als unbedenklich für unsere Gesundheit gesehen werden kann, sollte zur Vorsicht mahnen. Solange dies nicht fundiert und ausreichend geklärt ist, muss das Vorsorgeprinzip gelten. Es geht dabei nicht darum den Fortschritt auszubremsen, sondern ausschließlich darum, kritisch zu hinterfragen, welcher Preis dafür zu zahlen ist, und ob die Unbedenklichkeit für Leib und Leben tatsächlich gewährleistet ist. Dies wird vielfach bezweifelt.
Fest steht: 5G wird den Elektrosmog noch deutlich verstärken. 5G wird eine massive Erhöhung hochfrequenter Strahlung zur Folge haben, der sich niemand entziehen kann. Dies bestätigt sogar der achte Mobilfunkbericht der Bundesregierung: „Die Digitalisierung der Gesellschaft schreitet rasant voran… Dies wird zu einer starken Zunahme der drahtlosen Kommunikation führen…. und damit auch zu einer insgesamt höheren Belastung der Bevölkerung führen“ (Drucksache 19/6270). In einer Expertise des Europäischen Parlaments „5G Deployment“ wird festgestellt, dass niemand gesichert wisse, wie sich die prognostizierte weitere erhöhte Strahlenbelastung durch 5G auswirken wird. Darin heißt es u. a.: „Es gibt erhebliche Bedenken hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit, die sich aus einer potentiell viel höheren Belastung durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung durch 5G ergeben könnten… Die 5G-Funkemissionsfelder unterscheiden sich deutlich von denen früherer Generationen…“.
Das Umweltbundesamt schreibt: „Das Vorsorgeprinzip ist Leitlinie der Umweltpolitik auf der deutschen, der EU- und der internationalen Ebene…“, und in Artikel 191 des EU-Vertrages heißt es: „Die Umweltpolitik der Union beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung“. Somit wird das Vorsorgeprinzip, eigentlich Kern der deutschen und europäischen Umweltpolitik, hier schlichtweg ignoriert und missachtet.
Daher stellen wir den folgenden Antrag:
- Die Stadt Nürnberg soll an die Bundesregierung appellieren, den Ausbau des 5G-Netzes unter Anwendung des im Umweltrecht verankerten Vorsorgeprinzips solange einzustellen, bis die gesundheitliche Unbedenklichkeit dieses neuen Mobilfunkstandards nachgewiesen ist. Hierzu muss die Beweislastumkehr gelten. Industrie und Staat müssen die gesundheitliche Unbedenklichkeit belegen können.
- Die Verwaltung gibt eine Stellungnahme zur Gesundheitsgefährdung durch 5G und zum Stand der Technologiefolgenabschätzung ab und berichtet darüber im Stadtrat zeitnah und rechtzeitig. Das Gesundheitsamt klärt, bei welcher staatlichen Stelle elektrosensible und durch Mobilfunktechnik erkrankte Menschen Schadenersatzansprüche geltend machen können.
- Die Stadt Nürnberg stellt bis zu Klärung dieser offenen Fragen keine städtischen Grundstücke für 5G-Technik zur Verfügung.
- Die Stadt Nürnberg erarbeitet mit Unterstützung anerkannter unabhängiger Fachbüros ein Mobilfunk-Vorsorgekonzept. Ziel dieses Konzeptes ist, die Wahl der Sendemasten-Standorte so zu optimieren, dass die Strahlenbelastung minimiert wird.
- Alle neuen 5G-Standorte müssen öffentlich und transparent vorgestellt werden.
Inga Hager, Stadträtin der ÖDP
Jan Gehrke, Stadtrat der ÖDP