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Pressemitteilung

Verdoppelung der Ausgleichsabgabe? - ÖDP nimmt Bundesarbeitsminister beim Wort

Kommt die angekündigte Verdoppelung der Ausgleichsabgabe für Unternehmen?

Die beiden Vorsitzenden des Bundesarbeitskreis Teilhabe der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), Heidi Hauer (Mainz) und Jan Gehrke (Nürnberg) freuen sich über eine Ankündigung des Bundesministers für Arbeit und Soziales.

Hubertus Heil gab während der Veranstaltung des Deutschen Behindertenrats zum Welttag der Menschen mit Behinderung bekannt, dass noch in dieser Legislaturperiode des Bundestags die monatliche Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, verdoppelt werden soll.

Jan Gehrke, zugleich inklusionspolitischer Sprecher der ÖDP im Nürnberger Stadtrat, verfolgte die Veranstaltung im Livestream: „Es ist sehr erfreulich, aber auch überfällig, dass diese lange geforderte Maßnahme zur Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nun umgesetzt werden soll.“

Die monatliche Ausgleichsabgabe zahlen Unternehmen, wenn sie nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen. Die Quote der Arbeitsplätze, die mit schwerbehinderten Menschen besetzt sein müssen, liegt derzeit bei fünf Prozent. Die von Unternehmen gezahlte Ausgleichsabgabe wird unter anderem dafür eingesetzt, inklusive Arbeitsplätze zu fördern und Eingliederungszuschüsse zu finanzieren.

Seit dem 01.01.2021 beträgt die monatliche Ausgleichsabgabe je nach Beschäftigungsquote zwischen 140 und 360 Euro. Für Unternehmen, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sollen nach den Plänen von Hubertus Heil ab 2022 monatlich 720 Euro pro nicht besetztem Arbeitsplatz fällig werden.

Der Bundesarbeitskreis Teilhabe der ÖDP wird aufmerksam beobachten, ob und inwieweit in den verbleibenden Monaten bis zur Bundestagswahl der Ankündigung des Bundesarbeitsministers auch wirklich Taten folgen.

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