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Pressemitteilung

Umgang mit der Größe der Ausschüsse im Nürnberger Stadtrat

Vertreter antidemokratischer Parteien können nicht mit antidemokratischen Mitteln bekämpft werden

Die vier Nürnberger Stadträte der AfD hatten Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht, weil sie sich mit dem Beschluss des neugewählten Stadtrates nicht abfinden wollten, die Größe der Stadtrats-Ausschüsse (Regelausschüsse) auf 14 Sitze festzulegen, denn dieser Beschluss führt aktuell dazu, dass sie in keinem Ausschuss vertreten sind. In dieser Mitteilung erläutern die vier Stadtratsmitglieder Jan Gehrke, Inga Hager (beide ÖDP), Florian Betz (PARTEI/Piraten) und Alexandra Thiele (Die Guten) ihre Haltung zu den Gerichtsentscheidungen im Hinblick auf die Größe der Ausschüsse im Nürnberger Stadtrat.

Zunächst ist festzustellen, dass eine Anhebung der Ausschussgröße in der konstituierenden Sitzung (11.05.2020) des neugewählten Stadtrates von 12 auf 14 Sitze absolut unnötig war. Jan Gehrke hatte im Vorfeld der konstituierenden Sitzung vergeblich vor den Folgen einer Vergrößerung der Ausschüsse gewarnt. Gehrke ist sich sicher: "Die Aufstockung auf 14 Sitze pro Ausschuss erfolgte lediglich, um den Fraktionen von CSU und SPD mehr Einfluss zu gewähren und dem Sprecher der Stadtratsgruppe „Die Linke“ zur Profilierung als vermeintlicher (!) AfD-Verhinderer zu verhelfen" (siehe Zitat Nürnberger Nachrichten vom 11.05.2020: „Durch unseren Zusammenschluss kegeln wir die AfD aus den Ausschüssen“). Entsprechend stimmten Gehrke und seine Parteikollegin Inga Hager am 11. Mai gegen den gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen, die Anzahl der Sitze auf 14 festzusetzen.

Bei Beibehaltung von 12 Ausschusssitzen wie in der vorangegangenen Ratsperiode hätten nämlich - anders als kürzlich in den Nürnberger Tageszeitungen dargestellt - neben CSU, SPD und Bündnis90/Die Grünen auch beide Ausschussgemeinschaften bereits einen Sitz erhalten. CSU und SPD hätten allerdings je einen Sitz weniger erhalten als bei einer Ausschussgröße von „14“. Und die AfD hätte dann auch ohne die Bildung von Ausschussgemeinschaften rechnerisch keinen Sitz erhalten. Eine Klage hätte deutlich weniger Ansatzpunkte gefunden. Das ist nun bei 14 Sitzen pro Ausschuss anders, wie das Gericht in Ansbach zutreffend festgestellt hat.

In der Frage des Umgangs mit dem Vergleichsvorschlag aus Ansbach sind wir unzufrieden mit dem Vorpreschen der Fraktionsvorsitzenden von CSU und SPD. Sie kündigten ohne Rücksprache bereits gegenüber der Presse an, dass die große Mehrheit des Stadtrates den Vergleichsvorschlag ablehnen werde, bevor der Verwaltung alle Rückmeldungen vorlagen, und ohne abweichende Rückmeldungen und Überlegungen zu erwähnen!

Daher verließen die vier Stadtratsmitglieder Jan Gehrke, Inga Hager, Florian Betz und Alexandra Thiele direkt vor der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt (TOP 8.1) demonstrativ gemeinsam den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung und kehrten erst zum nichtöffentlichen Teil wieder zurück.

Dass ausgerechnet eine antidemokratische Partei von der gerichtlichen Entscheidung profitiert, macht das gewählte Verfahren zur Festsetzung der Ausschussgrößen nicht weniger rechtswidrig. Inga Hager verweist auf das hohe Gut der Demokratie: „Vertreter antidemokratischer Parteien können nicht mit antidemokratischen Mitteln bekämpft werden“. Im Übrigen traf und trifft diese Geschäftsordnungspolitik alle kleineren Parteien und Wählervereinigungen. Nach der letzten Kommunalwahl traf es die Linke, bei der nächsten Wahl vielleicht die SPD. Dass es ausgerechnet die AfD schaffen wird, diese Praxis zu beenden, ist bitter.

Alexandra Thiele betont: „Wir sind und bleiben engagierte Antifaschist*innen, auch wenn wir bei einer so eindeutigen Rechtslage der Entscheidung des Gerichts entgegengekommen wären oder wenigstens die vorgeworfene Willkür mit sachbezogenen Gründen entkräftet und nicht angefeuert hätten, um überhaupt einen Funken einer Chance auf eine andere Entscheidung zu bekommen." Florian Betz ergänzt: "Es werden sich nun mehr Möglichkeiten ergeben, der AfD ihre bürgerliche Maske zu entreißen und sie als die antidemokratische Kraft zu enttarnen, die sie ist."

Unabhängig von der aktuellen Situation sind wir gemeinsam der Auffassung, dass es richtig wäre, dass Parteien und Wählergemeinschaften bereits vor einer Kommunalwahl zuverlässig wissen, mit welcher Anzahl an Mandaten sie einen Fraktionsstatus und damit die Beteiligung an den Ausschüssen und Kommissionen des Stadtrats erreichen (siehe Antrag der Ausschussgemeinschaft 2014-2020 vom Februar 2020). In den Geschäftsordnungen beispielsweise der Stadträte Augsburg und München ist dies anders als in Nürnberg klar geregelt.

Stadtrat Jan Gehrke
Stadträtin Inga Hager
Stadtrat Florian Betz
Stadträtin Alexandra Thiele

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