Pressemitteilung
"Söders Schlupfloch ist unnötig und entspricht nicht dem Wählerauftrag des Volksentscheids"
ÖDP-Stadtrat Schrollinger zu Ausnahmen beim Nichtraucherschutz: "Verteilt Nürnberger Ordnungsamt Persilschein zum offenen Rechtsbruch?"
NÜRNBERG
/ Für die Ausnahmeregelung bei "echten geschlossenen Gesellschaften"
in den neuen Vollzugshinweisen zum Nichtraucherschutz zeigt der
Nürnberger ÖDP-Stadtrat Thomas Schrollinger kein Verständnis: "Dieses
Schlupfloch ist unnötig und widerspricht dem, was die Mehrheit der
Wahlberechtigten am 4. Juli zum Ausdruck gebracht haben. Bei jeder
Familienfeier könnte nun in Gaststätten wieder geraucht werden. Dass
damit der Gastraum auch in den übrigen Zeiten mit Schadstoffen belastet
ist, scheint dem Gesundheits- und Lebensminister nicht zu
interessieren," so Schrollinger.
Aus
guten Gründen sei die wechselweise Nutzung als Raucher- bzw.
Nichtraucher-Gastraum in den Ausführungsbestimmungen der
Nichtraucherschutzgesetze anderer Bundesländer verboten. Auch in den
Vollzugshinweisen zu dem noch bis heute gültigen Gesetz sei sie
explizit untersagt! "Sogar der Bayerische Verfassungsgerichtshof
stellte in seinem Urteil vom 25.06.2010 fest, dass ein solches
temporäres Rauchverbot dem Ziel des Nichtraucherschutzes zuwiderlaufe.
Dort heißt es: Ein `temporäres Rauchverbot´ sei `nicht geeignet, den
Nichtraucherschutz für die übrige rauchfreie Zeit sicherzustellen, weil
die gesundheitsschädlichen Substanzen sich an Tapeten, Teppichen,
Vorhängen etc. festsetzen und von dort, auch wenn aktuell nicht
geraucht wird, an die Umgebung abgegeben werden´ (vgl. LT-Drs. 15/8603
S.7)."
Ähnliches finde sich auch in den Ausführungsbestimmungen der Nichtraucherschutzgesetze anderer Bundesländer.
"Selbst
Herr Gallus vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (BHG) zeigt
sich ja über diese Aufweichung überrascht. Ich wage es nicht laut über
die Motive nachzudenken, die den Impuls gaben, den von der Bevölkerung
geforderten konsequenten Nichtraucherschutz nun durch die Hintertüre
doch wieder aufzuweichen. Es ist einmal mehr ein dreister Versuch, dem
Druck der Tabaklobby nachzugeben."
In
Sachen Nürnberger "Casa del Habano" meint der Ökodemokrat: "Sollte
hier das Ordnungsamt wirklich beide Augen zudrücken, könnte ich das
nicht nachvollziehen. Sollte Frau Klever - wie sie sagt - `so
weitermachen dürfen wie bisher´, wäre hier der Persilschein zum offenen
Rechtsbruch erteilt. Damit würde sich eine städtische Dienststelle dem
ab August gesetzlich verbindlichen Willen von 63,4 % Nürnberger
WählerInnen widersetzen."